Frage 108

Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …

Richtige Antwort

  1. in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
  2. Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.Richtige Antwort
  3. seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
  4. Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.

Deutscher Pass und 18 Jahre – beides nötig

Bei der Bundestagswahl darf wählen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Der Wohnsitz allein genügt nicht: Wer ohne deutschen Pass in Deutschland lebt, darf nicht mitwählen, auch nach vielen Jahren nicht. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen immerhin bei Kommunal- und Europawahlen abstimmen. Eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht, und die Altersgrenze von 21 Jahren galt zuletzt bis 1970. Für viele ist die Einbürgerung daher der einzige Weg zum vollen Wahlrecht.