Frage 130

Welcher Stimmzettel wäre bei einer Bundestagswahl gültig? In Anlehnung an Bundeswahlordnung (BWO), Anlage 26

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Genau ein Kreuz links, genau eines rechts

Bei der Bundestagswahl gibt es zwei Stimmen: die Erststimme in der linken Spalte für eine Person aus dem Wahlkreis, die Zweitstimme in der rechten Spalte für eine Landesliste. Pro Spalte zählt genau ein Kreuz. Stimmzettel 1 erfüllt das: ein Kreuz bei der Erststimme, ein Kreuz bei der Zweitstimme. Ungültig ist immer die Spalte, in der mehrere Kreuze stehen – und genau daran scheitern die Stimmzettel 2, 3 und 4: Der Wille der Wählerin oder des Wählers ist dort nicht eindeutig erkennbar. Bleibt eine Spalte dagegen leer, verfällt nur diese eine Stimme; die andere zählt weiter.

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