Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
Richtige Antwort
- falscher Nebenkostenabrechnung.
- ungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.Richtige Antwort
- Problemen mit den Nachbarinnen/Nachbarn.
- Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
Bei Kündigung hilft das Arbeitsgericht
Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehört vor das Arbeitsgericht; dazu zählt vor allem die Kündigungsschutzklage nach einer ungerechtfertigten Kündigung. Wichtig ist die Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehen. Für Streit über Nebenkosten ist das Amtsgericht zuständig, denn das ist Mietrecht. Nachbarschaftsstreit landet ebenfalls beim Amtsgericht, oft nach einem Schlichtungsversuch. Und Verkehrsunfälle klärt je nach Streitwert das Amts- oder Landgericht.