Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Richtige Antwort
- weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
- Kündigungsschutzklage erhebenRichtige Antwort
- die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Gegen die Kündigung hilft nur die Klage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, und zwar innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie ungerechtfertigt war. Ein Mahnverfahren dient dazu, Geldforderungen einzutreiben, nicht dazu, eine Kündigung anzugreifen. Eine Anzeige bei der Polizei setzt eine Straftat voraus, und eine Kündigung ist keine. Einfach weiterzuarbeiten ändert an ihrer Wirksamkeit nichts.