Was gab es während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland?
Richtige Antwort
- das Verbot von ParteienRichtige Antwort
- das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit
- Pressefreiheit
- den Schutz der Menschenwürde
Parteien waren verboten
Im Nationalsozialismus wurden alle Parteien außer der NSDAP verboten; ab Juli 1933 galt das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien. Die drei anderen Antworten beschreiben dagegen Grundrechte, die es im NS-Staat gerade nicht gab: Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Pressefreiheit und der Schutz der Menschenwürde gab es im NS-Staat gerade nicht. Das Grundgesetz von 1949 stellt sie bewusst an den Anfang – als Gegenentwurf zur Diktatur. Achten Sie darauf, ob gefragt wird, was es gab oder was fehlte.