Frage 285

Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?

Richtige Antwort

  1. Lohnsteuer
  2. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  3. Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
  4. UmsatzsteuerRichtige Antwort

Umsatzsteuer zahlt man nicht vom Gehalt

Vom Bruttogehalt gehen Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung ab, also zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Umsatzsteuer gehört nicht dazu: Sie fällt beim Kauf von Waren und Dienstleistungen an und wird von Unternehmen abgeführt, üblicherweise mit 19 oder ermäßigt 7 Prozent. Als Angestellte begegnet sie einem also beim Einkaufen und nicht auf der Gehaltsabrechnung. Achten Sie auf das „nicht“ in der Frage.