Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
Richtige Antwort
- Lohnsteuer
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
- UmsatzsteuerRichtige Antwort
Umsatzsteuer zahlt man nicht vom Gehalt
Vom Bruttogehalt gehen Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung ab, also zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Umsatzsteuer gehört nicht dazu: Sie fällt beim Kauf von Waren und Dienstleistungen an und wird von Unternehmen abgeführt, üblicherweise mit 19 oder ermäßigt 7 Prozent. Als Angestellte begegnet sie einem also beim Einkaufen und nicht auf der Gehaltsabrechnung. Achten Sie auf das „nicht“ in der Frage.