Welches Organ gehört nicht zu den Verfassungsorganen Deutschlands?
Richtige Antwort
- der Bundesrat
- die Bundespräsidentin/der Bundespräsident
- die BürgerversammlungRichtige Antwort
- die Regierung
Die Bürgerversammlung ist kein Verfassungsorgan
Verfassungsorgane sind die im Grundgesetz vorgesehenen obersten Organe des Bundes: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidentin oder Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht und Bundesversammlung. Eine Bürgerversammlung gehört nicht dazu. Solche Versammlungen gibt es zwar in vielen Gemeinden, sie beruhen aber auf Landes- und Kommunalrecht und spielen im Verfassungsgefüge des Bundes keine Rolle. Als Merkhilfe: Verfassungsorgane stehen im Grundgesetz und handeln für den Bund als Ganzes.