Frage 57

Wer wird meistens zur Präsidentin/zum Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt?

Richtige Antwort

  1. die/der älteste Abgeordnete im Parlament
  2. die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident des größten Bundeslandes
  3. eine ehemalige Bundeskanzlerin/ein ehemaliger Bundeskanzler
  4. eine Abgeordnete/ein Abgeordneter der stärksten FraktionRichtige Antwort

Präsidentin/Präsident: die stärkste Fraktion

Nach parlamentarischem Brauch stellt die stärkste Fraktion die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundestages. Gewählt wird die Person vom Bundestag selbst in seiner ersten Sitzung. Das Amt ist protokollarisch das zweithöchste im Staat, direkt nach dem Bundespräsidenten. Die erste Sitzung eröffnet das Mitglied, das dem Bundestag am längsten angehört – seit 2017 nicht mehr das älteste. Präsidentin oder Präsident wird es deswegen nicht. Ministerpräsidenten der Länder sitzen gar nicht im Bundestag, und eine frühere Kanzlerschaft spielt für diese Wahl keine Rolle.