Frage 65

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Richtige Antwort

  1. Gesetze zu entwerfen.
  2. die Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
  4. das Bundeskabinett zu bilden.Richtige Antwort

Das Kabinett bildet nicht der Bundestag

Das Bundeskabinett stellt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler zusammen; ernannt werden die Ministerinnen und Minister formal vom Bundespräsidenten. Der Bundestag hat darauf keinen unmittelbaren Zugriff. Die drei anderen Punkte sind dagegen echte Aufgaben des Parlaments: Es entwirft und beschließt Gesetze, es kontrolliert die Regierung durch Anfragen, Ausschüsse und den Haushalt, und es wählt die Regierungsspitze. Achten Sie auf das „nicht“ in der Frage – gesucht ist die Aufgabe, die dem Bundestag gerade nicht zusteht.