Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Richtige Antwort
- Gesetze zu entwerfen.
- die Bundesregierung zu kontrollieren.
- die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- das Bundeskabinett zu bilden.Richtige Antwort
Das Kabinett bildet nicht der Bundestag
Das Bundeskabinett stellt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler zusammen; ernannt werden die Ministerinnen und Minister formal vom Bundespräsidenten. Der Bundestag hat darauf keinen unmittelbaren Zugriff. Die drei anderen Punkte sind dagegen echte Aufgaben des Parlaments: Es entwirft und beschließt Gesetze, es kontrolliert die Regierung durch Anfragen, Ausschüsse und den Haushalt, und es wählt die Regierungsspitze. Achten Sie auf das „nicht“ in der Frage – gesucht ist die Aufgabe, die dem Bundestag gerade nicht zusteht.