Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …
Richtige Antwort
- Glaubens- und GewissensfreiheitRichtige Antwort
- Unterhaltung
- Arbeit
- Wohnung
Glaube und Gewissen sind geschützt
Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens und des Gewissens. Jede und jeder darf glauben, was sie oder er will, den Glauben wechseln oder gar keinen haben. Unterhaltung, Arbeit und Wohnung sind dagegen keine Grundrechte. Das heißt nicht, dass der Staat sich nicht kümmert: Über Sozialgesetze fördert er Arbeit und Wohnen, etwa mit Wohngeld oder Arbeitslosengeld. Einen einklagbaren Anspruch auf eine bestimmte Wohnung oder einen bestimmten Arbeitsplatz gibt es aber nicht.