Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländerinnen/Ausländer? Das Grundrecht auf …
Richtige Antwort
- Schutz der Familie
- Menschenwürde
- AsylRichtige Antwort
- Meinungsfreiheit
Nur das Asylrecht gilt allein für Ausländer
Das Recht auf Asyl in Artikel 16a des Grundgesetzes richtet sich ausdrücklich an politisch Verfolgte aus anderen Staaten – deutsche Staatsangehörige können es naturgemäß nicht in Anspruch nehmen. Die anderen drei Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland, unabhängig vom Pass: Menschenwürde, Meinungsfreiheit und der Schutz von Ehe und Familie. Man nennt sie deshalb Jedermannsrechte. Nur wenige Grundrechte sind ausdrücklich Deutschen vorbehalten, etwa die Versammlungsfreiheit und die Freiheit, Vereine zu gründen.