Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …
Richtige Antwort
- den Bundesrat.Richtige Antwort
- die Bundesversammlung.
- den Bundestag.
- die Bundesregierung.
Über den Bundesrat reden die Länder mit
Die Länder wirken über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Bei Gesetzen, die ihre Verwaltung oder ihre Finanzen betreffen, ist ihre Zustimmung zwingend; bei anderen können sie Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann. Der Bundestag ist das Parlament des Bundes und vertritt nicht die Länder. Die Bundesregierung besteht aus Kanzler und Bundesministern. Und die Bundesversammlung hat eine einzige Aufgabe, nämlich die Wahl des Staatsoberhaupts.