Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
Richtige Antwort
- Kürzung sozialer Leistungen
- bis zu 100 Sozialstunden
- gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
- mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit GeldstrafeRichtige Antwort
Holocaustleugnung ist eine Straftat
Wer den Holocaust öffentlich leugnet, verharmlost oder billigt, macht sich nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs strafbar; der Tatbestand heißt Volksverhetzung. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, möglich ist auch eine Geldstrafe. Deutschland zieht hier bewusst eine Grenze der Meinungsfreiheit: Die Verbrechen des Nationalsozialismus sind historisch erwiesen, ihre Leugnung ist keine Meinung, sondern ein Angriff auf die Würde der Opfer. Sozialstunden oder Leistungskürzungen sind keine vorgesehenen Strafen.