Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?
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Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt
Der Landtag von Baden-Württemberg wird für fünf Jahre gewählt; er tagt in Stuttgart. Fünf Jahre sind bei Landtagen die Regel – nur Bremen wählt für vier Jahre. Verwechseln Sie das nicht mit dem Bundestag, der alle vier Jahre gewählt wird. Drei oder sechs Jahre kommen im deutschen Wahlrecht nirgends vor. Wahlberechtigt ist bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg, wer 18 Jahre alt ist; bei Kommunalwahlen genügen bereits 16 Jahre.