Für wie viele Jahre wird der Landtag des Saarlandes gewählt?
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Fünf Jahre für den Landtag in Saarbrücken
Der Landtag des Saarlandes wird für fünf Jahre gewählt und tagt in Saarbrücken. Fünf Jahre sind bei Landtagen die Regel – nur Bremen wählt für vier Jahre, ebenso wie der Bundestag. Drei oder sechs Jahre kommen im deutschen Wahlrecht nirgends vor. Eine Besonderheit des Saarlandes: Es trat der Bundesrepublik erst 1957 bei, nachdem die Bevölkerung 1955 in einer Volksabstimmung gegen ein europäisches Statut gestimmt hatte.