Frage Sachsen 4

Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?

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  3. 18Richtige Antwort
  4. 20

In Sachsen wählt man kommunal ab 18

Sachsen hat das Wahlalter für Kommunalwahlen nicht abgesenkt: Wer Gemeinderat oder Kreistag wählen will, muss 18 Jahre alt sein. Dasselbe gilt für die Landtagswahl und für die Wahl der Bürgermeister. Damit bildet Sachsen unter den ostdeutschen Ländern die Ausnahme – in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern dürfen bereits Sechzehnjährige kommunal abstimmen. Für die Bundestagswahl gilt ohnehin bundesweit einheitlich 18 Jahre. Ein Wahlalter von 14 oder 20 gibt es in Deutschland nicht.