Für wie viele Jahre wird der Landtag in Schleswig-Holstein gewählt?
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Fünf Jahre für den Landtag in Kiel
Der Landtag Schleswig-Holsteins wird für fünf Jahre gewählt und tagt in Kiel. Fünf Jahre sind bei Landtagen die Regel – nur Bremen wählt für vier Jahre, ebenso wie der Bundestag. Drei oder sechs Jahre kommen im deutschen Wahlrecht nirgends vor. Eine Besonderheit des Landes: Der Südschleswigsche Wählerverband, die Partei der dänischen Minderheit, ist von der Fünfprozenthürde befreit und sitzt deshalb regelmäßig im Landtag.