Eine Partei möchte in den Deutschen Bundestag. Sie muss aber einen Mindestanteil an Wählerstimmen haben. Das heißt …
Richtige Antwort
- 5%-Hürde.Richtige Antwort
- Zulassungsgrenze.
- Basiswert.
- Richtlinie.
Der Mindestanteil heißt Fünfprozenthürde
Den geforderten Mindestanteil an Stimmen nennt man Fünfprozenthürde oder Sperrklausel. Erreicht eine Partei bei den Zweitstimmen weniger, zieht sie nicht in den Bundestag ein, und ihre Stimmen wirken sich auf die Sitzverteilung nicht aus. Die Begriffe Zulassungsgrenze, Basiswert und Richtlinie gibt es im Wahlrecht nicht; sie klingen nur plausibel. Dieselbe Hürde gilt auch bei Landtagswahlen – bei der Europawahl in Deutschland dagegen nicht.