Frage 128

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …

Richtige Antwort

  1. Abgeordnete.Richtige Antwort
  2. Kanzlerinnen/Kanzler.
  3. Botschafterinnen/Botschafter.
  4. Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.

Gewählte Parlamentsmitglieder sind Abgeordnete

Mitglieder eines Parlaments, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, heißen Abgeordnete. Im Bundestag sind es mehrere hundert; nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Kanzlerin oder Kanzler ist dagegen ein Regierungsamt und kein Mandat. Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten leiten Landesregierungen. Und Botschafterinnen und Botschafter vertreten Deutschland im Ausland – sie werden ernannt, nicht gewählt.