Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?
Richtige Antwort
- eine Rechtsanwältin/ein RechtsanwaltRichtige Antwort
- eine Richterin/ein Richter
- eine Schöffin/ein Schöffe
- eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt
Beraten und vertreten: die Anwaltschaft
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten ihre Mandanten vor Gericht. Sie sind unabhängig und allein den Interessen ihrer Mandantschaft verpflichtet; wer sich keinen leisten kann, erhält Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Richterinnen und Richter entscheiden neutral und dürfen niemanden vertreten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und erhebt Anklage, steht im Strafverfahren also auf der anderen Seite. Und Schöffen urteilen ehrenamtlich mit, beraten aber niemanden.