In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet eine Richterin/ein Richter? Für die …
Richtige Antwort
- JudikativeRichtige Antwort
- Exekutive
- Presse
- Legislative
Drei Gewalten, eine davon urteilt
Die Staatsgewalt ist in Deutschland dreigeteilt, und Richterinnen und Richter arbeiten für den Teil, der urteilt: die Judikative. Diese Aufteilung geht auf den französischen Denker Montesquieu zurück und steht in Artikel 20 des Grundgesetzes. Die Presse gehört ausdrücklich nicht dazu – sie wird zwar gern vierte Gewalt genannt, ist aber unabhängig vom Staat und übt keine Staatsgewalt aus. Exekutive und Legislative sind die beiden anderen Teile: ausführen und Gesetze beschließen.