Frage 145

In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet eine Richterin/ein Richter? Für die …

Richtige Antwort

  1. JudikativeRichtige Antwort
  2. Exekutive
  3. Presse
  4. Legislative

Drei Gewalten, eine davon urteilt

Die Staatsgewalt ist in Deutschland dreigeteilt, und Richterinnen und Richter arbeiten für den Teil, der urteilt: die Judikative. Diese Aufteilung geht auf den französischen Denker Montesquieu zurück und steht in Artikel 20 des Grundgesetzes. Die Presse gehört ausdrücklich nicht dazu – sie wird zwar gern vierte Gewalt genannt, ist aber unabhängig vom Staat und übt keine Staatsgewalt aus. Exekutive und Legislative sind die beiden anderen Teile: ausführen und Gesetze beschließen.