Wie nennt man in Deutschland ein Verfahren vor einem Gericht?
Richtige Antwort
- Programm
- Prozedur
- Protokoll
- ProzessRichtige Antwort
Das Verfahren heißt Prozess
Ein Verfahren vor Gericht nennt man Prozess. Je nach Rechtsgebiet spricht man von Strafprozess, Zivilprozess oder Arbeitsgerichtsprozess; geregelt sind sie in eigenen Prozessordnungen. Ein Protokoll ist etwas anderes, nämlich die schriftliche Mitschrift dessen, was in der Verhandlung geschieht. Eine Prozedur ist allgemein ein Ablauf, aber kein juristischer Begriff für ein Gerichtsverfahren. Und ein Programm hat mit Gerichten gar nichts zu tun. Achten Sie auf die ähnlich klingenden Wörter – hier liegt die Falle.