Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
Richtige Antwort
- Militärdienst
- ZwangsarbeitRichtige Antwort
- freie Berufswahl
- Arbeit im Ausland
Zwangsarbeit verbietet Artikel 12
Artikel 12 des Grundgesetzes verbietet Zwangsarbeit. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden; erlaubt bleibt allein Arbeit im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Die freie Berufswahl garantiert derselbe Artikel ausdrücklich – sie ist also nicht verboten, sondern geschützt. Auch im Ausland zu arbeiten steht jeder Person frei. Der Militärdienst war ebenfalls nie verboten: Die Wehrpflicht wurde 2011 nur ausgesetzt, nicht abgeschafft, und ein freiwilliger Dienst in der Bundeswehr ist weiterhin möglich.