Frage 15

Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

Richtige Antwort

  1. Militärdienst
  2. ZwangsarbeitRichtige Antwort
  3. freie Berufswahl
  4. Arbeit im Ausland

Zwangsarbeit verbietet Artikel 12

Artikel 12 des Grundgesetzes verbietet Zwangsarbeit. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden; erlaubt bleibt allein Arbeit im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Die freie Berufswahl garantiert derselbe Artikel ausdrücklich – sie ist also nicht verboten, sondern geschützt. Auch im Ausland zu arbeiten steht jeder Person frei. Der Militärdienst war ebenfalls nie verboten: Die Wehrpflicht wurde 2011 nur ausgesetzt, nicht abgeschafft, und ein freiwilliger Dienst in der Bundeswehr ist weiterhin möglich.