Frage 17

Die deutschen Gesetze verbieten …

Richtige Antwort

  1. Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
  2. Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
  3. Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
  4. Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.Richtige Antwort

Der Staat darf niemanden ungleich behandeln

Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zur Gleichbehandlung: Niemand darf wegen Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben, politischer Anschauung oder einer Behinderung benachteiligt werden. Die drei anderen Antworten nennen das Gegenteil, nämlich verbriefte Rechte. Die Meinungsfreiheit steht in Artikel 5, die Versammlungsfreiheit in Artikel 8. Das Petitionsrecht aus Artikel 17 erlaubt es jeder Person, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an Behörden und an den Bundestag zu wenden – auch ohne deutschen Pass.