Frage 241

Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

Richtige Antwort

  1. Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
  2. Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.Richtige Antwort
  3. Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
  4. Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.

Elterngeld muss beantragt werden

Elterngeld gibt es nur auf Antrag. Zuständig ist die Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes; der Antrag sollte bald nach der Geburt gestellt werden, weil rückwirkend höchstens drei Monate gezahlt werden. Die Krankenkasse ist für das Mutterschaftsgeld zuständig, nicht für das Elterngeld. Automatisch wird nichts ausgezahlt, und eine Erlaubnis der Arbeitsagentur ist nicht nötig. Grundregel im deutschen Sozialsystem: Fast jede Leistung setzt einen eigenen Antrag voraus.