Frage 274

Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

Richtige Antwort

  1. das Schweigerecht
  2. das BriefgeheimnisRichtige Antwort
  3. die Schweigepflicht
  4. die Meinungsfreiheit

Verletzt wurde das Briefgeheimnis

Das Briefgeheimnis steht in Artikel 10 des Grundgesetzes und schützt jede verschlossene Sendung. Wer absichtlich einen fremden Brief öffnet, verletzt es und macht sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar; das gilt auch innerhalb einer Familie oder Wohngemeinschaft. Geschützt sind ebenso Telefon- und E-Mail-Kommunikation. Die Schweigepflicht betrifft Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Anwälte, ein Schweigerecht haben Beschuldigte vor Gericht. Und die Meinungsfreiheit hat mit fremder Post nichts zu tun.