Frage 278

Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …

Richtige Antwort

  1. im Rollstuhl sitzt.Richtige Antwort
  2. keine Erfahrung hat.
  3. zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
  4. kein Englisch spricht.

Ablehnung wegen Behinderung ist verboten

Wer eine Stelle nur deshalb nicht bekommt, weil er im Rollstuhl sitzt, wird wegen einer Behinderung benachteiligt – das verbieten Artikel 3 des Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Für die Arbeit als Buchhalter spielt der Rollstuhl ohnehin keine Rolle; Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz angemessen anzupassen, und werden dabei finanziell unterstützt. Fehlende Erfahrung, Gehaltsvorstellungen und Sprachkenntnisse wären dagegen sachliche Kriterien.