Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …
Richtige Antwort
- im Rollstuhl sitzt.Richtige Antwort
- keine Erfahrung hat.
- zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- kein Englisch spricht.
Ablehnung wegen Behinderung ist verboten
Wer eine Stelle nur deshalb nicht bekommt, weil er im Rollstuhl sitzt, wird wegen einer Behinderung benachteiligt – das verbieten Artikel 3 des Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Für die Arbeit als Buchhalter spielt der Rollstuhl ohnehin keine Rolle; Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz angemessen anzupassen, und werden dabei finanziell unterstützt. Fehlende Erfahrung, Gehaltsvorstellungen und Sprachkenntnisse wären dagegen sachliche Kriterien.