Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie …
Richtige Antwort
- kein Englisch spricht.
- zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.
- Mutter ist.Richtige Antwort
Wegen Mutterschaft abgelehnt: unzulässig
Eine Bewerberin abzulehnen, weil sie ein Kind hat, ist eine Benachteiligung wegen des Geschlechts und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Nach Kindern oder Familienplanung darf im Vorstellungsgespräch gar nicht gefragt werden. Die drei anderen Gründe sind dagegen sachlich: Fehlende Sprachkenntnisse, fehlende Berufserfahrung und Gehaltsvorstellungen betreffen die Eignung oder die Konditionen und dürfen berücksichtigt werden. Der Unterschied liegt zwischen der Person und ihrer Qualifikation.