Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
Richtige Antwort
- Meinungsfreiheit
- GleichbehandlungRichtige Antwort
- Versammlungsfreiheit
- Freizügigkeit
Verletzt ist das Recht auf Gleichbehandlung
Menschen wegen ihrer Hautfarbe den Zutritt zu verweigern, ist rassistische Diskriminierung und verletzt das Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Auch private Anbieter sind daran gebunden: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt für Geschäfte, die sich an die Allgemeinheit richten, also auch für ein Schwimmbad. Betroffene können Entschädigung verlangen und werden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kostenlos beraten. Die anderen Grundrechte betreffen andere Sachverhalte.