Frage 282

Welches Ehrenamt müssen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden?

Richtige Antwort

  1. Vereinstrainerin/Vereinstrainer
  2. Wahlhelferin/WahlhelferRichtige Antwort
  3. Bibliotheksaufsicht
  4. Lehrerin/Lehrer

Zum Wahlhelfer kann man verpflichtet werden

Das Amt der Wahlhelferin oder des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt, zu dem deutsche Wahlberechtigte verpflichtet werden können. Wer berufen wird, muss es übernehmen; ablehnen kann man nur aus wichtigem Grund, etwa bei Krankheit oder dringenden beruflichen Pflichten. Ein kleines Erfrischungsgeld gibt es dafür. Vereinstrainer, Bibliotheksaufsicht und Lehrtätigkeit sind dagegen freiwillige Tätigkeiten oder Berufe. Ähnlich verpflichtend ist in Deutschland nur das Schöffenamt.