Frage 289

Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …

Richtige Antwort

  1. seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
  2. er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
  3. er eine dunkle Haut hat.Richtige Antwort
  4. er keine Erfahrungen im Beruf hat.

Hautfarbe ist kein zulässiges Kriterium

Eine Bewerbung wegen der Hautfarbe abzulehnen, ist Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Betroffene können innerhalb von zwei Monaten Entschädigung verlangen. Die drei anderen Gründe wären sachlich und damit erlaubt: Für Kellnerinnen und Kellner sind Deutschkenntnisse tatsächlich wichtig, Berufserfahrung ebenfalls, und über das Gehalt darf jeder Betrieb entscheiden. Entscheidend ist immer, ob der Grund mit der Arbeit zu tun hat oder mit der Person.