Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
Richtige Antwort
- eine Anzeige schreiben
- den Fernseher reklamierenRichtige Antwort
- das Gerät ungefragt austauschen
- die Garantie verlängern
Ein kaputtes Gerät wird reklamiert
Ist ein gekauftes Gerät defekt, reklamiert man es beim Verkäufer. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre; im ersten Jahr wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Der Händler muss zunächst reparieren oder ersetzen, danach kann man den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Eine Strafanzeige wäre unnötig, denn ein Defekt ist keine Straftat. Das Gerät eigenmächtig auszutauschen geht nicht, und eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers.