Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?
Richtige Antwort
- die Regierung
- das ParlamentRichtige Antwort
- die Gerichte
- die Polizei
Gesetze beschließt das Parlament
Neue Gesetze beschließt in Deutschland der Bundestag, also das Parlament. Betrifft ein Gesetz die Länder, muss zusätzlich der Bundesrat zustimmen. Die Regierung darf Gesetzentwürfe einbringen und tut das sogar am häufigsten, beschließen kann sie sie aber nicht selbst. Gerichte wenden Gesetze an und prüfen, ob sie mit der Verfassung vereinbar sind; Recht schaffen sie nicht. Und die Polizei setzt Gesetze durch. Genau das ist die Gewaltenteilung: Wer Gesetze macht, wendet sie nicht selbst an.