Frage 61

Was bedeutet „Volkssouveränität“?

Richtige Antwort

  1. Die Königin/der König herrscht über das Volk.
  2. Das Bundesverfassungsgericht steht über der Verfassung.
  3. Die Interessenverbände üben die Souveränität zusammen mit der Regierung aus.
  4. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.Richtige Antwort

Die Macht kommt vom Volk, nicht vom König

Volkssouveränität heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht – so steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Das Volk übt sie in Wahlen und Abstimmungen aus und überträgt sie auf Parlament, Regierung und Gerichte. Herrscht eine Königin oder ein König über das Volk, ist es umgekehrt: Das ist die Monarchie, die in Deutschland 1918 endete. Das Bundesverfassungsgericht steht nicht über der Verfassung, sondern wacht über ihre Einhaltung. Und Interessenverbände dürfen werben und beraten, Staatsgewalt üben sie nicht aus.