Frage 99

Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

Richtige Antwort

  1. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/ArbeitnehmerRichtige Antwort
  2. nur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
  3. alle Staatsangehörigen
  4. nur Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber

Beiträge teilen Arbeitgeber und Beschäftigte

Die Beiträge zur Sozialversicherung tragen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam, in der Regel je zur Hälfte. Diese Parität gehört seit Langem zu den Grundprinzipien des deutschen Sozialstaats. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung: Sie zahlt der Arbeitgeber allein, weil sie Risiken am Arbeitsplatz abdeckt. Dass nur eine Seite zahlt, trifft also nicht zu. Und auch nicht alle Staatsangehörigen zahlen ein: Wer nicht erwerbstätig ist, ist meist beitragsfrei mitversichert oder anders abgesichert.