Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
Richtige Antwort
- dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
- kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.Richtige Antwort
- muss die Bundespräsidentin/der Bundespräsident zuvor ihr/sein Einverständnis geben.
- dürfen die Wählerinnen/Wähler dieser Abgeordneten noch einmal wählen.
Ein Fraktionswechsel kann Mehrheiten kippen
Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur ihrem Gewissen unterworfen und dürfen die Fraktion wechseln oder fraktionslos werden. Ihr Mandat behalten sie dabei, denn es gehört ihnen persönlich und nicht der Partei. Wechseln genug Abgeordnete, kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren; deshalb wird ein solcher Schritt politisch aufmerksam verfolgt. An den Sitzungen dürfen sie weiterhin teilnehmen. Der Bundespräsident muss nichts genehmigen, und eine erneute Wahl einzelner Wahlkreise gibt es deswegen nicht.