Für wie viele Jahre wird der Landtag in Brandenburg gewählt?
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Fünf Jahre für den Landtag in Potsdam
Der Landtag Brandenburg wird für fünf Jahre gewählt und tagt seit 2014 im wiederaufgebauten Potsdamer Stadtschloss. Fünf Jahre sind bei Landtagen die Regel – nur Bremen wählt für vier Jahre, ebenso wie der Bundestag. Drei oder sechs Jahre kommen im deutschen Wahlrecht nirgends vor. Eine Besonderheit Brandenburgs: Das Land kennt Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid und nutzt diese Instrumente der direkten Beteiligung vergleichsweise häufig.