Frage Brandenburg 4

Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?

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Kommunalwahlen ab 16

In Brandenburg darf bei Kommunalwahlen wählen, wer 16 Jahre alt ist; gewählt werden Gemeindevertretung, Kreistag und Bürgermeister. Bei der Landtagswahl gilt in Brandenburg ebenfalls 16 – das Land senkte das Alter dort 2011 und gehört damit zu den wenigen mit Wahlrecht ab 16 auf Landesebene. Für den Bundestag bleibt es bundesweit bei 18. Ein Wahlalter von 14 gibt es in Deutschland nirgends, und 20 Jahre wären eine längst überholte Grenze.