Für wie viele Jahre wird der Landtag in Rheinland-Pfalz gewählt?
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Fünf Jahre für den Landtag in Mainz
Der Landtag von Rheinland-Pfalz wird für fünf Jahre gewählt und tagt im Deutschhaus in Mainz. Fünf Jahre sind bei Landtagen die Regel – nur Bremen wählt für vier Jahre, ebenso wie der Bundestag. Drei oder sechs Jahre kommen im deutschen Wahlrecht nirgends vor. Rheinland-Pfalz entstand 1946 unter französischer Besatzung; seine Verfassung nahm die Bevölkerung 1947 in einer knappen Volksabstimmung an, bei der nur 53 Prozent zustimmten.