Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?
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- 16
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- 20
In Rheinland-Pfalz wählt man ab 18
Rheinland-Pfalz hat das Wahlalter für Kommunalwahlen nicht abgesenkt: Wer Gemeinderat oder Kreistag wählen will, muss 18 Jahre alt sein. Damit gehört das Land zur Minderheit – in vielen anderen, etwa Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Baden-Württemberg, dürfen bereits Sechzehnjährige kommunal abstimmen. Für die Bundestagswahl gilt ohnehin bundesweit einheitlich 18 Jahre. Ein Wahlalter von 14 oder 20 gibt es in Deutschland überhaupt nicht.