Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Richtige Antwort
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.Richtige Antwort
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Die Pressefreiheit ist unabschaffbar
Die Pressefreiheit gehört zu Artikel 5 des Grundgesetzes und ist damit ein Grundrecht. Abschaffen lässt sie sich nicht per Mehrheitsbeschluss. Zwar kann das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden, doch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 schützt den Kern der Verfassung: Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat sind unantastbar. Zu diesem Kern gehört das Demokratieprinzip aus Artikel 20 – und ohne freie Presse gibt es keine demokratische Kontrolle. Der Bundesrat könnte das ebenso wenig – er steht nicht über dem Bundestag.