Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
Richtige Antwort
- Ich kann nichts tun.
- Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
- Ich drohe der Person.
- Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.Richtige Antwort
Beschweren kann man sich bei der Leitung
Wer in einer Behörde schlecht behandelt wird, kann sich bei der Amtsleitung beschweren – schriftlich oder mündlich, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Darüber hinaus gibt es Aufsichtsbehörden, Bürgerbeauftragte und das Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes. Sich alles gefallen lassen zu müssen, ist also falsch: Behörden sind für die Bürgerinnen und Bürger da. Drohungen wären dagegen keine Lösung, sondern strafbar – Beleidigung und Nötigung werden auch gegenüber Amtsträgern verfolgt.