Frage 283

Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?

Richtige Antwort

  1. Ich lasse die Rechnung liegen.
  2. Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.Richtige Antwort
  3. Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
  4. Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.

Gegen einen falschen Bescheid: Widerspruch

Gegen fehlerhafte Bescheide von Behörden legt man Widerspruch ein, und zwar bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Auch hier gilt in der Regel eine Frist von einem Monat, die in der Rechtsbehelfsbelehrung steht. Die Behörde prüft die Sache dann erneut; bleibt es beim Bescheid, kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Rechnung liegen zu lassen oder kommentarlos zurückzuschicken ändert nichts. Und das Finanzamt ist nur für Steuersachen zuständig.